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Arbeits-Auskunft
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Information
Hier finden Sie alle wichtigen Details, wie Sie unseren Service nutzen können.
Stellenmarkt

Wer sollte die Datenbank nutzen?
Grundsätzlich gehören alle Stellengesuche und Stellenangebote in unserer Datenbank.

Warum soll ich mich in die Datenbank eintragen?
Weil es einfach ist. Der Datenbankeintrag ist kostengünstig und erspart Suchenden oft, so wie in den üblichen Online-Stellenbörsen, Hunderte Anzeigen zu lesen.

Sobald die von Ihnen angebotenen oder gesuchte Leistungen gefunden werden, erhalten Sie Nachricht per Email. Es werden nur Anfragen berücksichtigt, die genau Ihren Ansprüchen und Wünsche entsprechen. Damit sparen Sie wertvolle Zeit, Nerven und Geld.

Unseren Extra-Service:
Bewerbungen bewerten und auf Wunsch überarbeiten
Coaching, Casting, bzw. nach Absprache.
Die richten Sie nach Aufwand.

Die Werbung erfolgt durch Anzeigen, per Direktwerbung, in Online-Medien sowie in wichtigen Portalen und Anzeigenmärkte.


Bedingungen für die Aufnahme in die Datenbank

Hofer Media unterhält mit Arbeits-Auskunft.de ein Webportal für Stellensuche und Stellenangebote.
Die Angaben werden in einer externen geschlossenen Datenbank gespeichert und an registrieten Kunden leistungsbezogen und unverbindlich per E-Mail weitergegeben. Es werden jeweils nur die zur Kontaktaufnahme notwendigen Angaben und Informationen weitergegeben. Sperrvermerke werden berücksichtigt.

Wir behalten uns vor, Angebote abzulehnen. Angebote über fragwürdige Nebenverdienste werden nicht veröffentlicht.

Die einmalige Zahlung für den Eintrag wird, nach Absenden und Bestätigung durch Hofer Media im Voraus zur Zahlung fällig. Ein Rücktritt ist  nach Zahlungseingang nicht mehr möglich, da die Dienstleistung - der Onlineeintrag in die Datenbank-, sofort erfolgt. Sind Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, senden Sie keinen Karteieintrag ab.

Keine automatische Verlängerung! Ihr Eintrag endet automatisch nach dem gebuchten Zeitraum. Sofern Sie keine Verlängerung wünschen wird Ihr Eintrag aus der Datenbank gelöscht. Ein Neueintrag ist nach der vereinbarten Laufzeit jederzeit per neuer Buchung möglich. Soll Ihr Eintrag vorzeitig gelöscht oder geändert werden, genügt eine kurze schriftliche Nachricht. Eine Rückzahlung bei vorzeitiger Löschung für die verbliebene Zeit des Datenbankeintrags erfolgt nicht.

Datenschutz
Ihre  Daten bleiben geschützt. Es werden an Interessenten oder Kunden nur die Angaben weitergegeben, die zur Kontaktaufnahme mit Ihnen notwendig  sind. Andere Daten oder Sperrvermerke werden nicht weitergegeben. Nur Daten die mit kriminellen Machenschaften in Verbindung stehen, werden auf Anforderung an Bundesbehörden weitergeleitet.

Ihr privates Stellenangebot

Sie  suchen eine Haushaltshilfe die Sie oder einen lieben Menschen versorgt, eine verlässliche Kraft die Ihr Heim sauber hält, einen Menschen zum  Reden, für Stunden oder rund um die Uhr? Oder soll Ihr Einkauf erledigt werden, weil Sie keine Zeit haben, nicht können oder einfach keine Lust dazu haben? Sie suchen das Besondere für Ihre nächste Party oder es steht ein großes Fest an wo Sie Hilfe brauchen?

TIPP:  
Die grundsätzlichen Vorstellungen über die Dienstleistung sollten möglichst frühzeitig geklärt sein. Wollen Sie abends nach Hause kommen - und die "Heinzelmännchen" haben schon alles erledigt, oder sind Sie lieber dabei, wenn die Hilfe im Haus ist?
Soll  alles immer richtig gründlich erledigt werden oder reicht Ihnen ein flottes Durchputzen aus? Damit Dienstleister wissen, was von ihnen erwartet wird, sollte möglichst frühzeitig geklärt sein, wie Sie sich die Hilfe vorstellen.

Ganz besonders wichtig ist dies, wenn Sie einen größeren Dienstleister mit mehreren Beschäftigten beauftragen. Je nach Ihren Vorstellungen kann eine für Sie passende Kraft ausgewählt werden. So sparen Sie sich einige Enttäuschungen und Missverständnisse.

Geben Sie einfach Ihr "Privates Stellenangebot" auf.
In  unserer Datenbank sind verläßliche Haushaltshilfen registriert, die darauf warten für eine nette Familie oder eine alleinlebende Person den Haushalt oder die Raumpflege zu übernehmen.

Nennen Sie einfach möglichst genau Ihre Wünsche.

Wir fördern keine Schwarzarbeit und vermitteln nur angemeldete Handwerker und Dienstleister.

Job und Stellen von Privat

Arbeits-Auskunft bietet die Möglichkeit, Dienstleister in Ihrer Nähe zu finden, Stellenangebote abzugeben und unseren Extraservice in Anspruch zu nehmen. Unsere Datenbank bietet Ihnen eine gute Entscheidungshilfe bei der Auswahl. Wir haben nur solche Dienstleister aufgenommen, die sich zur Einhaltung der Mindestanforderungen an „Haushaltsnahe Dienstleistungen" verpflichtet haben.

Geben Sie einfach Ihr "Privates Stellenangebot" auf.
In  unserer Datenbank sind verläßliche Haushaltshilfen registriert, die darauf warten für eine nette Familie oder eine alleinlebende Person den  Haushalt oder die Raumpflege zu übernehmen.
Benennen Sie einfach möglichst genau Ihre Wünsche.

Übrigens fördern wir keine Schwarzarbeit und vermitteln nur angemeldete Handwerker und Dienstleister.

Tipp: Lassen Sie sich bei Einzelpersonen die Gewerbeanmeldung und einen Nachweis über eine gewerblich Haftpflichtversicherung zeigen. Wenn Beides nicht vorhanden, sollten Sie Ihre Hilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. www.minijob-zentrale.de

Arbeits-Auskunft ist keine Jobbörse im üblichen Sinn, wo man stundenlang Anzeigen lesen muß und vielleicht doch nicht das Richtige findet. Oft ist man hier einfach überfordert.

Bei Arbeits-Auskunft bleiben Ihre Daten 100% geschützt in unserer Datenbank. Sie können Ihre Daten zu jeder Zeit löschen lassen. Siehe auch Datenschutz

Job- und Stellensuchende, Firmen und private Anbieter, erhalten nur die Angaben, die zu einer ersten Kontaktaufnahme notwendig sind. Sperrvermerke werden berücksichtigt. Geringe einmalige Gebühr. Passende Angebote erfolgen per E-Mail. Viel Erfolg.

Weitere Dienstleistungen

Die nachfolgenden Angebote können auch als als Einzelleistung gebucht werden.

Hilfe bei Anträgen
> Rentenantrag
> Vollmachten
> Anträge bei Behörden
Keine Rechtsberatung.

Bewerbung
> Erstellen von Bewerbungsmappen
> Beratung vor einer Bewerbung
> Beratung vor einer persönlichen Vorstellung

Choaching
Bewerbertraining, für Einzelperson oder in kleiner Gruppe

Arbeitsvermittlung  (Nur bei persönlicher Vermittlung in Hessen)
Nur bei erfolgreicher Vermittlung wird ein vorher schriflich vereinbartes Honorar in Rechnung stellen. Eine kostenlose Vermittlung ist möglich, wenn Sie als Arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet sind und einen Vermittlungsgutschein erhalten.

Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter  

Als gewerblicher oder geschäftsmäßiger Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, unterliegen Sie besonderen gesetzlichen Regelungen. Ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie können z.B. von Mitbewerbern, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem stellt eine Missachtung dieser gesetzlichen Regelungen auch einen Verstoß gegen die Aufnahmerichtlinien der Hofer Promotion dar.
  
Nachfolgend stellen wir Ihnen allgemeine Hinweise als Hilfestellung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise keine Rechtsberatung ersetzen  können. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte  an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.  
 
1. Gewerblicher Anbieter
  
Ein gewerbliches Handeln liegt laut dem Gesetzgeber vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Ob ein Anbieter als Unternehmer zu qualifizieren ist, soll aufgrund der Würdigung der Gesamtumstände es Einzelfalles anhand von Indizien zu bestimmen sein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob sie ein privater oder gewerblicher Anbieter sind, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
 
2. Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
  
Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht). Demnach müssen bei einem gewerblichen Anbieter auch bei der Schaltung einer Anzeige die folgenden Angaben zur Verfügung gestellt werden:
  
  • den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse  
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
  • bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. IHK), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Makler) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Immobilienmakler).
  
Diese Informationen müssen dabei leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, so dass Sie Ihre Impressumsangaben direkt in Ihre Inserate einfügen sollten.


3. Fernabsatzrecht
  
Bitte beachten Sie ferner, dass Sie als gewerblicher Anbieter bereits bei der Anzeigenschaltung dem Fernabsatzrecht unterfallen können und  damit den besonderen Regelungen der §§ 312b ff BGB unterlägen.
  
Dies gilt nicht, wenn Sie durch die Schaltung Ihrer Anzeige Dritte lediglich auf Ihre Waren und Dienstleistungen aufmerksam machen wollen ohne dabei direkt zu einem Vertragsschluss anzuregen.  
  
Sollten Sie jedoch aufgrund Ihrer Anzeige mit Dritten direkt (per E-Mail, Fax oder Telefon) einen Vertrag über die angebotene Ware oder Dienstleistung abschließen liegt gemäß § 312b Abs.1 BGB ein Fernabsatzvertrag vor.  
  
In einem solchen Fall müssen Sie vor Vertragsschluss in klar und verständlicher Weise umfangreiche Informationspflichten erfüllen und einen Verbraucher über sein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht ausführlich informieren und in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise in Textform (d.h. schriftlich oder per E-Mail) belehren.
  
Zu den Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht zählen unter anderem:
  
  • die Identität und Anschrift des Unternehmers, d.h. Firmenname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung maßgeblich ist  
  • ggf. das Unternehmensregister, in das das Unternehmen eingetragen ist, mit Registernummer, z.B. Handelsregister-Nummer
  • den Namen eines Vertretungsberechtigten des Unternehmens, in der Regel also den Vor- und Zunamen des Geschäftsführers oder des Einzelunternehmers
  • wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

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